Was ich tue
Kurz gesagt: Professionelle Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Ein Wertgutachten dient als Nachweis des Wertes. Dieser Nachweis bzw. Beweis ist zum Beispiel erforderlich bei
- Scheidungen,
- Erbauseinandersetzungen,
- Immobilienkauf und -verkauf,
- Neubewertungen aus Bilanzierungsgründen
- u.a.
Mir ist bewusst, dass
- ein Verkäufer einer Immobilie einen höheren Wert beimisst als ein Käufer,
- ein Eigentümer einen niedrigeren Wert ermittelt als das Finanzamt,
- der in der Immobilie weiterlebende Scheidungswillige einen niedrigeren Wert ansetzt als der Ausziehende
In diesem Spannungsfeld stelle ich die Immobilie in den Mittelpunkt und ermittle unabhängig, neutral und ohne persönliches Interesse den Verkehrswert (nach § 194 Baugesetzbuch) Ihrer Immobilie.
Meine Auftraggeber sind Privatkunden, Unternehmen, Rechtsanwälte, Nachlasspfleger, gesetzliche Betreuer, u.a.
Das Honorar wird je nach Objektart, Auftragsumfang und Objektbesonderheiten vor Auftragserteilung individuell zwischen uns vereinbart. Es beinhaltet regelmäßig einen fixen Grundpreis für die Erstellung des Gutachtens in der von Ihnen benötigten Anzahl der Ausfertigungen sowie aufwandsbezogene Preisbestandteile für die Unterlagenbeschaffung sowie Fahrtkosten. Gern unterbreite ich Ihnen ein Angebot.